Bescheinigung: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 8. Februar 2018, 15:58 Uhr
Aussehen
Eine Erlaubnis im Sinne von Paragraph XXIII-V fuer die Errichtung eines Denkmals auf der Uferpromenade in Lutetia oder an exponierten Stellen in Gallien. Da steht noch ein Hinweistext drauf.
Informationen
| ⓘKann von einem Seher oder Alchemisten bestimmt werden, wenn keines gesetzt ist, wird Unbekannt angegeben. Nur der Alchemist kann bestimmen, welches Metall auch Gold, Silber, Quecksilber, Kupfer, Eisen, Zinn und Blei beinhaltet.Material: | Papier |
| ⓘKann von jedem bestimmt werden, eine genaue Anleitung (auch für Seher) nter Forschen im Inhaltsverzeichnis unter Gewicht. Generell gilt zu beachten, es gibt Gegenstände die stapeln, das Gewicht (damit Volumenverbrauch) bei stapelbaren Gegenständen verhält sich anders, je nach Menge.Gewicht: |
1 (sehr leicht) |
| ⓘKann von jedem bestimmt werden, eine genaue Anleitung unter Forschen im Inhaltsverzeichnis unter Licht.Licht: | 0 (leuchtet nicht) |
| ⓘKann von einem Alchemisten bestimmt werden, allerdings leitet sich die Brennbarkeit oft von dem gesetzten Material ab, z.b. Holz brennt, Textil brennt, Bein brennt nicht.Brennbar: | ja |
| ⓘKann von einem Alchemisten bestimmt werden, allerdings leitet sich die Schwimmbarkeit oft von dem gesetzten Material ab, z.b. Holz schwimmt, Textil schwimmt nicht, Bein schwimmt nicht.Schwimmt: | ja |
Fundort
Zu kaufen bei Lapideus Gravis im Amt für Denkmalwesen in der Curia von Lutetia.
Inhalt
Eine Denkmalerlaubnis.
Faksimile
Hiermit wird bestaetigt und erlaubt, dass der Inhaber dieser Bescheinigung im Sinne von Paragraph XXIII-V an geeigneter Stelle ein Denkmal errichten darf. Eine Garantie auf die verfuegbarkeit geeigneter Stellen kann nicht gegeben werden. Eine Rueckgabe der Bescheinigung gegen den entrichteten Preis kann nicht erfolgen. Die Bescheinigung ist uebertragbar.