Hilfe Spielerrat
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Der Spielerrat UNItopias vermittelt bei Problemen, Unstimmigkeiten, ... zwischen Spielern als auch zwischen Spielern und dem Pantheon und beraet sowohl Spieler bei Anfragen, Vorschlaegen, ..., wie auch das Pantheon bei Aenderungen, Neugestaltungen, Neubewertungen. - rede Spielerrat: Moeglichkeit, sich kostenlos an alle anwesenden Ratsmitglieder zu wenden, - finger Spielerrat: Auflistung aller gewaehlten Spielerraete, anwesende werden dabei mit einem * gekennzeichnet, - schreibe Spielerrat: Damit kannst Du (in jedem Postamt) einen Brief an den Spielerrat schreiben, Einmal im Jahr wird der Spielerrat in einer geheimen Wahl neu gewaehlt. Naehere Informationen findest Du auch am Spielerratsbrett.
Kodex des UNItopia-Spielerrates
I) Funktion des Spielerrates
Der Spielerrat UNItopias ist ein Vermittlungs- und Kommunikationsorgan zwischen den Spielern und zwischen Spielern und Pantheon. Als gewaehltes Beratungsorgan hat der Rat die Aufgabe, sich Problemen anzunehmen, die Spieler oder Spieler und Goetter betreffen. Das Pantheon entscheidet eigenstaendig, wann der Spielerrat zu internen Diskussionen hinzugezogen werden soll.
II) Rechte und Pflichten des Spielerrates
Die Mitglieder des Spielerrates haben alle Informationen, Daten o.ae., die ihnen von Spielern oder Goettern anvertraut werden objektiv und vertraulich zu behandeln. Es ist den Mitgliedern des Spielerrates nicht erlaubt, Informationen, die ihnen in ihrer Funktion als Ratsmitglied zukommen, zu ihrem persoenlichen Vorteil zu missbrauchen. Der Spielerrat hat sich ausnahmslos allen, von Spieler- oder Pantheonsseite gestellten Auftraegen, Anfragen, Vorschlaegen usw. anzunehmen und eine Loesung des Problems zu ermoeglichen. Dies bedeutet, dass er den beteiligten Parteien, Charakteren, Personen die unterschiedlichen Meinungen vermittelt sowie seine beratende Meinung dazu aeussert. Der Spielerrat vertritt seine Meinung geschlossen in der Oeffentlichkeit und hat durch geeignete Massnahmen kenntlich zu machen, dass es sich dabei um die Meinung des gesamten Rates handelt. Der Spielerrat ist gegenueber den Spielern rechenschaftspflichtig und muss regelmaessige Berichte ueber seine Arbeit veroeffentlichen.
III) Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder
Jedem Ratsmitglied steht es frei, in seiner Beratungsfunktion seine persoenliche Meinung zu aeussern. Er hat dies allerdings kenntlich zu machen, sofern es Verwechslung mit der Meinung des gesamten Rates geben koennte Ein Ratsmitglied ist verpflichtet, sich immer ueber die Meinung der Spieler und Goetter zu den jeweiligen Themen auf dem laufenden zu halten sowie gegebenenfalls direkt die Meinung einzelner Spieler oder Goetter zu einem Problem einzuholen.
IV) Zuständigkeit des Spielerrates
Der Spielerrat ist Ansprechpartner fuer alle Spieler bei allen Problemen und Diskussionen zwischen Spielern und dem Pantheon, sowie zwischen Spielern untereinander. Desweiteren ist er Ansprechpartner fuer das Pantheon, um geplante Ver- aenderungen oder bestehende Probleme zu diskutieren und aus Spieler- sicht zu kommentieren. Der Spielerrat fungiert als "Sprachrohr in beide Richtungen". Er hat vor allem die Interessen der Spieler gegenueber dem Pantheon zu wahren, aber auch die im Dialog mit dem Pantheon erzielten Ergebnisse bzw. Kompromisse gegenueber den Spielern zu vertreten. Der Spielerrat ist nicht zustaendig bei, - programmbedingten Fehlern - dem Verlust von Objekten, Geld o.ae. - Verlust von Charakterattributen durch Tod o.ae. - gildeninternen Problemen sofern dies nicht durch Verstoss von Personen gegen die Mudregeln geschah. In solchen Faellen verweist der Spielerrat das Problem an das Pantheon. Sollte das Pantheon jedoch nicht auf die Probleme des betreffenden Spielers eingehen, so ist es Aufgabe des Spielerrates, zwischen den beiden Parteien zu vermitteln.
V) Legitimierung und Nachfolge des Spielerrates
Der Spielerrat UNItopias wird in freier und geheimer Wahl von allen Spielern UNItopias auf einen Zeitraum von 12 Monaten gewaehlt. Mit Ablauf dieser Frist wird ein neuer Rat, der wie unter VI beschrieben gewaehlt wurde, eingesetzt, um die Repraesentativitaet des Spielerrates zu erhalten. Sollte ein Mitglied des Spielerrates seine Arbeit innerhalb seiner Amtszeit niederlegen wollen oder muessen, so hat er dies dem Rat rechtzeitig mitzuteilen. Der gesamte Spielerrat oder einzelne Mitglieder koennen aufgrund berechtigter und begruendeter Einwaende durch die Admins abgesetzt werden. Im Falle eines Ausschieds einer Person aus dem Rat, bleibt dessen Platz unbesetzt. Verringert sich die Zahl der Ratsmitglieder auf weniger als die Haelfte der urspruenglichen Groesse, wie unter VI a beschrieben, werden sofortige Neuwahlen durchgefuehrt. Diese erfolgen analog zu dem in VI beschriebenen Wahlmodus und ersetzen die naechst folgenden regulaeren Wahlen, sofern die Stimmabgabe erst nach dem 30. September (Realzeit) eines Jahres abgeschlossen ist.
VI) Wahlmodus
Die Wahl wird offiziell angekuendigt und dauert ca. sechs Wochen, beginnend am 15. November jeden Jahres (Realzeit). Bis zum 30. November werden Kandidatenvorschlaege gesammelt. Vom 1. Dezember bis einschliesslich 31. Dezember koennen die Spieler dann ihre Stimmen abgeben. Vom 1. bis zum 13. Januar wird das Ergebnis geprueft und die Gewaehlten werden gefragt, ob sie die Wahl annehmen. Voraussichtlich am 14. Januar wird das Wahlergebnis prozentual bekanntgegeben und der neue Spielerrat wird eingesetzt. Der alte Spielerrat bleibt bis zur Einsetzung des neugewaehlten Rates im Amt. Nicht wahlberechtigt sind Personen, die mindestens einen Charakter im Pantheon besitzen oder als zu jung gelten. Als zu jung gilt man, wenn die Gesamtspielzeit unter 5 Tagen liegt oder die Summe aller Faehigkeiten (Intelligenz, Ausdauer, Geschicklichkeit, Staerke) unter 140 Punkten liegt. Eine wahlberechtigte Person verfuegt ueber das Recht, mit einem seiner Charaktere drei Kandidaten in den Rat zu waehlen. Waehlbar sind alle wahlberechtigten Personen. Eine vorherige Kandidatur ist keine Voraussetzung fuer die Wahl in den Spielerrat. Jeglicher Versuch einer Wahlmaniuplation fuehrt zu einem Ausschluss der betreffenden Person von den Wahlen - sowohl als Kandidat als auch als Stimmberechtigter. a) Groesse des Rates Die Anzahl der Ratsmitglieder errechnet sich aus der Anzahl der bei der Wahl stimmabgebenden Waehler geteilt durch 10 (kaufmaennisch gerundet). Dabei ist die Mindestanzahl 3, die Maximalanzahl 6, auch wenn sich i rechnerisch kleinere oder groessere Werte ergeben. b) Gewaehlte Kandidaten Die Kandidaten gelten als in der Reihenfolge der auf sie entfallenen Waehlerstimmen gewaehlt, sofern sie mindestens 5% der abgegebenen Stimmen und absolut 5 oder mehr Stimmen auf sich vereinigen konnten. Sollten gewaehlte Kandidaten ihre Wahl nicht annehmen, ruecken die Naechstplatzierten unter Beruecksichtigung der vorstehend beschriebenen Kriterien nach. c) Zusaetzliche Mitglieder bei Stimmgleichheit Werden durch Stimmanzahlgleichheit mehr Kandidaten in den Rat gewaehlt, als die unter VI a bestimmte Groesse vorsieht, wird die Anzahl der Mitglieder auf diese Zahl erhoeht. Die "Groesse des Rates" wird dadurch nicht veraendert. d) Unterbesetzung bei mangelnden gewaehlten Kandidaten Werden weniger Mitglieder in den Rat gewaehlt, als gemaess VI a moeglich waeren, wird der Rat nicht aufgestockt. Damit kann es ggf. gemaess V sofort zu Neuwahlen kommen.